Up-to-date mit dem Axenita Blog

Effizienz
Praktische neue Funktionalitäten
Patientinnen und Patienten einfach an Fachärzte oder Spitäler überweisen. Basisschulung oder Fresh-up von Axenita via e-Learning – diese neuen kostenpflichtigen Funktionalitäten machen den Alltag einfacher.

Technology
Ausgezeichnete Praxissoftware
Bronze für Axenita in der Kategorie "Technology"! Wir freuen uns sehr, dass unsere Praxissoftware die Jury des Best of Swiss Web Awards überzeugen konnte und unser Argument «fortschrittliche Technologie» kein leeres Versprechen ist.

Update
Neuerungen im Release 18 von Axenita
Axenita wird stetig weiterentwickelt: diese neuen und praktischen Funktionen steigern die Effizienz im Praxisalltag - unter anderem die Abrechnung mit QR-Rechnung.

Datensicherheit
Datenverarbeitung im Rechenzentrum
Erfahren Sie, wie Axonlab mit Ihren schützenswerten Daten in der Cloud umgeht und welche Anforderungen ein professionelles und sicheres Rechenzentrum erfüllen muss.

Schulung
So effizient entstehen Onlinekurse mit easylearn
Lesen Sie im Gastbeitrag von Barbara Husmann von easylearn, wie man einfach und ressourcensparend Lerninhalte für Onlinekurse produzieren kann.

Zahlungsverkehr
Neue Einzahlungsscheine mit QR Code
Im Juni 2020 wurde sie eingeführt: Die neue QR-Rechnung mit dem „Zahlteil“, wie der Einzahlungsschein neu heisst. Im aufgedruckten QR-Code sind sämtliche für die Zahlung relevanten Informationen enthalten.

Datensicherheit
Datensicherheit und Datenschutz
Chance oder Gefahr? So sehr der Mensch nach neuen Horizonten strebt, so verbreitet ist auch die Angst vor Veränderungen. Vieles, was heute Alltag ist, wurde zu Beginn misstrauisch betrachtet. Viele glaubten damals nicht, dass sich das Auto gegenüber der Pferdekutsche durchsetzen würde.

medINDEX Professional
medINDEX Professional mit erweitertem Interaktionscheck „Documedis“
Der medINDEX Professional umfasst ein erweitertes Set von Checks, der die geplante oder eingesetzte Medikation des Patienten rasch und effizient auf bekannte Risiken überprüft.

Verjährungsfrist für Personenschäden
Medizinische Dokumentation, Aufbewahrung, Verjährung
Gemäss Art. 12 der FMH Standesordnung hat jede Ärztin und jeder Arzt die Pflicht, die eigenen Leistungen zu dokumentieren und während mindestens 10 Jahren nach der letzten Eintragung aufzubewahren.