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EPD (elektronisches Patientendossier)

von Massimo Sanfilippo

 

In 2022 ist durch das BAG geplant, das EPD (elektronisches Patientendossier) definitiv einzuführen. Seit Januar 2022 müssen sich alle Leistungserbringer bei einer Stamm-/Gemeinschaft anmelden, welche eine neue Praxis im ambulanten Bereich eröffnen. Für bereits vor 2022 tätige Ärzte gilt diese Pflicht noch nicht.

Axonlab wird ab dem 2023, den Zugriff zum EPD über alle Stammgemeinschaften und die Gemeinschaft ADSwiss ermöglichen.

Die Revision des KVG über die Zulassung von Leistungserbringern, die im Juni 2020 vom Parlament verabschiedet worden ist, ist per 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Damit müssen nun Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen, bei den kantonalen Behörden ihren Anschluss an eine EPD-Gemeinschaft nachweisen, wenn sie eine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beantragen (Art. 37 Abs. 3 KVG).

  • Dieser Anschluss ist namentlich obligatorisch für: Ärztinnen und Ärzte, die selbständig und auf eigene Rechnung neu zulasten der OKP tätig sein wollen und eine solche Zulassung nach dem 1. Januar 2022 beantragt haben;
  • Ärztinnen und Ärzte, die eine neue Arztpraxis zur ambulanten Versorgung in einem anderen Kanton als demjenigen, in dem sie ihre Tätigkeit bis Ende 2021 ausübten, eröffnen möchten;
  • Ärztliche Einrichtungen zur ambulanten Versorgung nach Art. 35 Abs. 2 Bst. n, KVG, die ab dem 1. Januar 2022 gegründet werden oder ihren Standort ab diesem Datum in einen anderen Kanton verlegen;

Dieser Anschluss ist nicht obligatorisch für:

  • Ärztinnen und Ärzte, die selbständig und auf eigene Rechnung bereits vor dem 1. Januar 2022 zulasten der OKP tätig waren bzw. über eine entsprechende Zulassung verfügten und keinen Standortwechsel in einen anderen Kanton vornehmen;
  • Ärztinnen und Ärzte (auch neu ausgebildeten), die einer bereits zugelassenen Einrichtung beitreten ( 37 Abs. 2 KVG, Art. 38 Abs 1 Bst. a und b KVV, sowie Art. 39 Abs. 1 Bst. a KVV).

Axonlab wird den Zugriff zum EPD über alle Stammgemeinschaften und die Gemeinschaft ADSwiss im 2023 ermöglichen. Die Umsetzung wird schrittweise eingeführt und wird den Aufwand für die Leistungserbringer auf ein Minimum reduzieren.

 

 

 

EPD CSM Gemeinschaften im Aufba